Die Hochschule Kempten sowie externe Institutionen bieten auch für internationale Studierende einige Stipendien an.
Für die Dauer Ihres Studiums benötigen Sie ein Budget zum Leben und für die Ausgaben im Studium (z.B. Miete, Lebensmittel, Bücher). Die meisten internationalen Studierenden bringen eine eigene Finanzierung mit und verdienen mit einem Nebenjob Geld dazu.
Wer gute Leistungen hat und sich sozial engagiert kann außerdem finanzielle Unterstützung über ein Stipendium in Deutschland finden. Wenn Sie bereits an der Hochschule Kempten in einem höheren Semester studieren und Sie sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, gibt es ebenfalls Unterstützungsmöglichkeiten.
Falls Sie noch nicht bei uns studieren und Sie sich bereits in Ihrem Heimatland für ein Stipendium bewerben möchten, klicken Sie bitte auf Stipendien externer Träger, oder wenden Sie sich an die deutsche Botschaft bzw. das deutsche Konsulat.
Das Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst dient der Förderung der Internationalisierung an bayerischen Hochschulen. Die Stipendien fördern den internationalen Austausch von besonders qualifizierten jungen Menschen. Sie sollen als Mittler zwischen den Kulturen dazu beitragen, gegenseitiges Verständnis aufzubauen, die fachliche Zusammenarbeit zu vertiefen und so als wichtige Multiplikatoren einen Beitrag zur weltweiten Vernetzung Bayerns in Lehre, Forschung und Kultur zu leisten. Die Hochschulen wählen ihre Stipendiaten unter Beachtung der Vergaberichtlinien selbst aus.
Voraussetzungen:
Ihr monatliches Einkommen darf maximal 853,- € betragen. Dieser Betrag erhöht sich für den Ehegatten oder Lebenspartner um 70,- €, für jedes eigene Kind um 520,- €. Einkommen im Sinne dieser Richtlinie sind sämtliche Einnahmen, die Sie für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben: z.B. Einnahmen aus eigener Erwerbstätigkeit, des Ehegatten bzw. Lebenspartners, Unterhaltsleistungen Dritter (insbesondere der Eltern), weitere Stipendien, usw.
Bewerbungsunterlagen (in deutscher oder englischer Sprache)
Stipendienhöhe
Die Höhe der monatlichen Förderung beträgt zwischen 100,- € und 300,- € und wird individuell entsprechend Ihrer finanziellen Situation und den zur Verfügung stehenden Mitteln festgelegt.
Antragsfrist:
Für kommendes Wintersemester: 31. Juli
Für kommendes Sommersemester: 31. Januar
Internationale Studierende, die kurzfristig und unvorhergesehen in eine finanzielle Notlage geraten, können eine finanzielle Nothilfe aus Mitteln des Bayerischen Staats beantragen. Die Höhe der Notfall-Beihilfe ist abhängig von der Art der Notlage und den zur Verfügung stehenden Mitteln.
Fördervoraussetzungen
Ihr monatliches Einkommen darf maximal 853,- € betragen. Dieser Betrag erhöht sich für den Ehegatten oder Lebenspartner um 70,- €, für jedes eigene Kind um 520,- €
Keine Bedürftigkeit liegt vor, wenn BAföG Leistungen bezogen werden oder die Voraussetzungen des § 8 BAföG dem Grund nach erfüllt sind (häufig bei Bildungsinländern, bei Fragen dazu wenden Sie sich an Ihr BAföG-Amt / Studentenwerk Augsburg).
Einkommen im Sinne dieser Richtlinie sind sämtliche Einnahmen, die Sie für Ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben: z.B. Einnahmen aus eigener Erwerbstätigkeit, des Ehegatten bzw. Lebenspartners, Unterhaltsleistungen Dritter (insbesondere der Eltern), weitere Stipendien, usw.
Für die Antragstellung sind zwei Formulare nötig:
1. Stipendienantrag für ausländische Studierende
Bewerbungsunterlagen (in deutscher oder englischer Sprache)
Vor der Beantragung der Notfall-Beihilfe wird eine persönliche Beratung im International Office empfohlen.
Stipendienhöhe
Die Höhe der monatlichen Förderung beträgt zwischen 100,- € und 853,- € und wird individuell entsprechend Ihrer finanziellen Situation und den zur Verfügung stehenden Mittelnfestgelegt.
Sie sind eine internationale Studentin oder ein internationaler Student und benötigen finanzielle Unterstützung für Ihre Abschlussarbeit?
In diesem Fall können Sie sich um ein Studienabschluss-Stipendium bewerben.
Voraussetzungen:
Bewerbungsunterlagen (in deutscher oder englischer Sprache)
Stipendienhöhe: Einmalzahlung, die Höhe ist abhängig vom Bedarf, höchstens jedoch 1.000 €.
Antragsfrist:
Für kommendes Wintersemester: 31. Juli
Für kommendes Sommersemester: 31. Januar
Die Hochschule Kempten beteiligt sich an dem begabungs- und leistungsabhängigen Förderprogramm Deutschlandstipendium, in dem besonders leistungsstarke und engagierte Studierende mit 300 € monatlich unterstützt werden. Auch ausländische Studierende können sich um ein Deutschlandstipendium bewerben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Stipendien des DAAD richten sich in erster Linie an fortgeschrittene Studierende und Promovierende und werden für Studien- und Forschungsaufenthalte an Hochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland vergeben. In manchen Programmen werden auch Praktika gefördert.
Mehr Informationen dazu hier.
Informationen zu diesem DAAD-Programm für internationale Studienbewerber und Vollzeitstudierende aus Ländern außerhalb Europas finden Sie hier.
BayBIDS - die Bayerische BetreuungsInitiative Deutsche Auslands- und PartnerSchulen - vergibt Stipendien an exzellente Absolventinnen und Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen, die ein Studium in Bayern beginnen. Ziel ist es, den jungen Menschen, die sich für ein Studium in Bayern entscheiden, den Einstieg ins Studium zu erleichtern und ihnen für ihre Entscheidung und dem damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Aufwand Anerkennung zu schenken.
Die Stipendien werden aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vergeben, Bewerbungsschluss für einen Studienbeginn im Wintersemester ist der 30. Juni.
Die Bewerbung erfolgt online.
Mercator Kolleg Studienstiftung des Deutschen Volkes, Bewerbungsfrist 20.12. für folgendes akademisches Jahr
BayCHINA Regierungsstipendien des Ministry of Education der V.R. China (CSC-Stipendien), Bewerbungsfrist für das kommende WS und SS des Folgejahres > 28. 02. jährlich
BAYHOST Jahresstipendien des Freistaates Bayern für Graduierte aus Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, der Slowakei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn, Bewerbungsfrist 1. Dezember für folgendes akademisches Jahr
BAYHOST - Stipendien für Studierende und Wissenschaftler aus dem östlichen Europa
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