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Aktuelles

07.10.2020

Neues Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung

Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft getreten.

 

Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und des Körperschaftsteuergesetzes. Nicht direkt förderfähig sind Hochschulen, Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Sie profitieren aber indirekt durch die Auftragsforschung.

Begünstigt sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit sie einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.

Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder mit einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung wie zum Beispiel außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Förderfähig sind zudem Aufwendungen für Auftragsforschung unter der Voraussetzung, dass der Auftragnehmer seinen Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat oder im Geltungsbereich des EWR-Abkommens.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

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