Fünfzehn Studierende besuchen das Bundessozialgericht und lernen eine Richterin kennen, die beinahe Vulkane unter Wasser erforscht hätte

15 Studierende der Fakultät Soziales und Gesundheit haben gemeinsam mit Prof. Dr. Barbara Terborg und Prof. Dr. Claus Loos das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel unter die Lupe genommen. Das dichte Programm begann mit einer Führung durch das eindrucksvolle Gebäude in Kassel-Wilhelmshöhe, das in den 1930er Jahren als Generalkommando IX. Armeekorps der deutschen Wehrmacht errichtet worden war. Die amtierende Präsidentin des BSG Dr. Christine Fuchsloch, der die Gruppe im Bereich der Galerie bisheriger Präsidenten zufällig begegnete, kommentierte schlagfertig: „Ah, man zeigt Ihnen bereits, wo ich einmal hängen werde.“
Anderntags folgte eine Führung durch die Bibliothek, die die Hochschulbibliothek in Kempten an Breite und Tiefe noch deutlich übertrifft und deren ältestes Werk das Handbuch über den Preussischen Staat des Jahres 1801 darstellt. Dann ging es in den Elisabeth-Selbert-Saal, benannt nach einer der vier „Mütter des Grundgesetzes“, die an der Formulierung in Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ ganz maßgeblich beteiligt war. Im Saal fand eine Revisionsverhandlung des 2. Senats aus dem Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung statt. Dabei war es, so der ehemalige Verwaltungsrichter Claus Loos, erhebend zu sehen, mit welcher Wertschätzung sich die Parteien und das Gericht trotz ganz unterschiedlicher Auffassungen zur Rechtslage begegneten. In der Sache galt es zu klären, ob einer Nichte, deren Onkel an einem durch Asbest verursachten Rippen- und Lungenfelltumor gestorben war, als Erbin eine sog. Lebzeitenrente als Folge einer Berufskrankheit zusteht. Antwort des Gerichts nach geheimer Beratung: Nein, weil zu spät geltend gemacht.
Ganz besondere Erwähnung verdienen zahlreiche Gespräche mit Dr. Claudia Matthäus, einst Lehrbeauftragte der Fakultät und seit Januar 2024 selbst Richterin am Bundessozialgericht sowie ein Austausch mit allen fünf Mitgliedern des 2. Senats, die dafür eine kostbare Pause zwischen zwei Verhandlungen „opferten“. Dabei stellte sich auch heraus, dass eine Richterin, hätte sie sich nicht für die Rechtswissenschaften entschieden, Meeresvulkanologin geworden wäre.
Bildnachweis: Hochschule Kempten



