Kann ich als ausländischer Student in Deutschland arbeiten?
Nicht-EU- oder EWR-Studierende
Internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, dürfen 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Dafür brauchst du keine Zustimmung der Agentur für Arbeit oder der Ausländerbehörde.
Du darfst dich nicht selbstständig machen oder freiberuflicharbeiten. Wenn du mehr als die oben angegebene Zeit arbeiten möchtest, brauchst du die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde .
Eine Ausnahme ist allerdings die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss informiert werden, wenn du als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft arbeiten willst.
Praktika: Wenn du in Deutschland ein Praktikum absolvierst, zählt das als reguläre Arbeit - selbst dann, wenn das Praktikum unbezahlt ist. Jeder Tag im Praktikum wird von deinem 120-Tage-Guthaben abgezogen. Davon ausgenommen sind nur Praktika, die verpflichtender Bestandteil deines Studiums sind.
Studierende aus der EU und dem EWR
Studierende aus der Europäischen Union, dem EWR oder der Schweiz sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind als Studierende anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn der Job in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche umfasst.
Achtung: Wenn EU- oder EWR-Studierende in Deutschland einen studentischen Nebenjob aufnehmen oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, müssen sie sich über eine deutsche Krankenversicherung versichern.
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