Hier finden Sie eine Übersicht wichtiger Informationen und Regelungen für unsere Beschäftigten. Für detaillierte und fallspezifische Informationen wenden Sie sich bitte an ihren jeweiligen Vorgesetzten. Im Falle eines Aufenthalts am Campus beachten Sie bitte unser aktuell gültiges Hygienekonzept.
Die Hochschule besorgt medizinische Gesichtsmasken zur Verteilung an alle Beschäftigten.
Organisationseinheiten mit Parteiverkehr können entsprechende Maßnahmen zur Kontaktreduzierung treffen, z. B.
Es ist dennoch erlaubt, Sitzungen und ähnliche Zusammenkünfte wie Vorstellungsgespräche in Präsenz durchzuführen. Es sollte aber jeweils kritisch die Notwendigkeit überprüft werden. Dasselbe gilt für Sonderveranstaltungen und Exkursionen.
Gemäß der für uns verbindlichen Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesarbeitsministeriums, welche am 20. März 2022 in Kraft getreten ist, sollen Personenkontakte und die gleichzeitige Nutzung von Betriebs- und Pausenräumen durch mehrere Personen vermieden werden. Auch das Angebot von Homeoffice kann dazu beitragen.
Deshalb gilt für alle Beschäftigten, die der Zeiterfassung unterliegen:
Bis zu 50 Prozent der wöchentlichen Sollarbeitszeit kann die Arbeitsleistung zu Hause erbracht werden (mobiles Arbeiten), wenn dies nach den Arbeitsinhalten möglich ist, keine dienstlichen Belange entgegenstehen und der oder die direkte Vorgesetzte zustimmt.
Beschäftigten stehen keine zusätzlichen Flexitage zu.
Für die Beschäftigten, welche von zuhause aus arbeiten, müssen die jeweiligen Organisationsvorgesetzten Arbeitsinhalte definieren. Die Arbeitszeitabrechnung für zuhause geleistete Arbeit erfolgt in BayZeit über die Buchungskorrektur und muss durch den jeweiligen Organisationsvorgesetzten oder die jeweilige Organisationsvorgesetzte im Work-Flow bestätigt werden.
Für die Arbeit von zuhause aus sowie in der Kombination (Arbeiten vor Ort und von zuhause) kann maximal die Sollzeit angerechnet werden.
Weiterführende Informationen für Beschäftigte finden Sie auf der entsprechenden Seite im Wiki-Portal für Mitarbeiter.
Zur Verwendung des Chatbots ist eine Zustimmung zur Verarbeitung der anfallenden Daten durch unseren externen Dienstleister erforderlich. Dabei werden Cookies geladen sowie verschiedene Daten für Statistiken und Analysen dauerhaft anonymisiert gespeichert und ausgewertet (Details siehe Chatbot Datenschutzerklärung). Die datenschutzrechtlichen Einstellungen können jederzeit in den Datenschutzeinstellungen geändert werden.