Die Hochschule Kempten arbeitet im Sommersemester 2022 wieder im vollen Präsenzbetrieb. Für den Aufenthalt auf dem Campus gilt ein angepasstes Infektionsschutzkonzept. Beratende Abteilungen/Personen sind per Telefon oder E-Mail sichergestellt, persönliche Beratungsgespräche sind aber ebenfalls möglich. Auf dieser Seite haben wir allgemeine Informationen und Regelungen zur Pandemiesituation zusammengetragen.
Am 01.04.2022 ist die 16. BayIfSMV mit Gültigkeit bis zum 28.05.2022 in Kraft getreten und dazu konkretisierend gibt es die Entwurfsfassung von Basishygieneempfehlungen der bayerischen Hochschulen, die wir in den entsprechenden Punkten für Sie zusammengefasst haben.
An den bayerischen Hochschulen findet im Sommersemester ein normales Studium im Präsenzbetrieb statt. Für den Aufenthalt auf dem Hochschulgelände und in den Hochschulgebäuden, insbesondere auf den Bewegungs- und Begegnungsbereichen besteht die allgemeine Empfehlung eine OP-Maske oder FFP2- Maske zu tragen.
In Lehrveranstaltungen kann die Lehrperson das Tragen einer Maske fordern. Dabei muss die Lehrperson, wenn sie einen Abstand von mindestens 3 m zu anderen Personen hält, keine Maske tragen. Bei Besprechungen und (Beratungs-)Besprächen ist von allen Beteiligten eine Maske zu tragen, wenn einer der Teilnehmerinnen oder Teilnehmer dies wünscht. In Büroräumen mit Mehrfachbelegung gilt ebenfalls eine allgemeine Maskenempfehlung, insbesondere wenn ein Abstand von mindestens 1,5 m nicht dauerhaft gewährleistet werden kann.
Für den Zugang zur Hochschule ist kein 3G-Nachweis mehr notwendig. Wie empfehlen, bei COVID-19-spezifischen Krankheitssymptomen dringend die Durchführung eines Selbst- oder Schnelltests.
An der Hochschule Kempten wird das Tragen einer OP-Maske oder FFP2 Maske allgemein empfohlen.
Zudem bitten wir um das Einhalten der bekannten AHA+L Regeln, also
Hier finden Sie unser aktuell gültiges Infektionsscchutzrichtlinie.
Folgenden Personen wird der Aufenthalt an der Hochschule untersagt:
Für alle Beschäftigten, Lehrbeauftragten und Studierenden besteht eine unverzügliche Mitteilungspflicht an die Mailadresse covid19(at)hs-kempten.de, wenn eines der vorstehenden Kriterien erfüllt ist.
Sollten bei Ihnen Symptome auftreten oder wenn Sie aus anderen Gründen den Verdacht haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, kontaktieren Sie bitte telefonisch Ihren Hausarzt.
Studierende: Liegt bei Ihnen ein positiver Test auf SARS-CoV-2 vor, müssen Sie sich unverzüglich unter der Mailadresse covid19(at)hs-kempten.de an der Hochschule melden und dabei angeben, welche Veranstaltungen Sie in den letzten 7 Tagen in Präsenz wahrgenommen haben.
Dienst- und Fortbildungsreisen sollten nur wenn unbedingt notwendig durchgeführt werden. Sie sollten nur dann angetreten werden, wenn sie nicht durch eine Videokonferenz / Telefongespräch ersetzt werden können.
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat mittlerweile eine dezidierte Seite eingerichtet, auf denen die FAQ zum Thema Coronavirus einsehbar sind.
Weiterführende Informationen zum Coronavirus finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts. Alle Beschäftigten, Lehrbeauftragten und Studierenden werden gebeten, sich regelmäßig über die aktuelle Lage zu informieren.