In den Kollegialorganen der Hochschule werden die Studierenden aller Fakultäten durch gewählte Vertreter repräsentiert, an die sich jeder Studierende mit seinen Anliegen wenden kann. Dem Studentischen Konvent gehören an:
Aus dessen Mitte wird durch Wahl ein sechsköpfiger Sprecherrat bestimmt, von denen zwei vom studentischen Konvent und zwei vom Fachschaftenrat gewählt werden. Außerdem gehören dem Sprecherrat beide Vertreter oder Vertreterinnen der Studierenden im Senat an.
Die Studierendenvertreter haben folgende Aufgaben:
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