Servicegebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

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Servicegebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern in den englischsprachigen Studiengängen

Die Hochschule Kempten erhebt ab dem Wintersemester 2025/26 eine Servicegebühr für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern in den englischsprachigen Studiengängen

  • Bachelor of Science in International Engineering
  • Master of Science in Electrical Engineering
  • Master of Science in Global Business Development
  • Master of Science in Corporate Sustainability & Sustainable Finance

Die Höhe der Servicegebühr beträgt 500 € für jedes Semester und wird zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung erhoben. Die Gebühr wird für die besondere Unterstützung und Betreuung der internationalen Studierenden in englischsprachigen Studiengängen an der Hochschule Kempten verwendet.  

Die Gebühr wird nur für Studierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2025/2026 erhoben, bereits immatrikulierte Studierende sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschule Kempten.

Wofür werden die Servicegebühren verwendet?

Für ausländische Studierende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union ist es eine Herausforderung, sich an einer deutschen Hochschule zurechtzufinden. Es gibt viele Fragen und Unsicherheiten vor und während des Studiums, der mit einem erhöhten Beratungs- und Betreuungsaufwand einhergeht. Die Servicegebühr dient dem Ausbau integrativer Maßnahmen und der Vorbereitung auf einen erfolgreichen Berufseinstieg in Deutschland. Sie soll den internationalen Studierenden einen guten Einstieg und eine optimale Betreuung während des Studiums ermöglichen.

In der Servicegebühr ist keine Unterstützung bei der Wohnungssuche enthalten. Da die Hochschule nicht über eigene Wohnheime verfügt, kann sie keinen Wohnraum für internationale Studierende schaffen. Daher musst du selbst recherchieren und dich eigenständig um einen Wohnheimplatz bei den verschiedenen Anbietern bewerben. Du kannst dich darüber auf dieser Website informieren.

Wer muss die Gebühren nicht bezahlen?

Gemäß Abschnitt 2, §14, Absatz 2 der Gebühren- und Entgeltordnung der HS Kempten sind folgende Personen von der Servicegebühr befreit:

  1. Studierende, die ihr Studium in einem der betreffenden Studiengänge vor dem Wintersemester 2025/26 begonnen haben.
  2. Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
  3. Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU- oder EWR-Landes
  4. Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Landes, mit dem entsprechende Abkommen abgeschlossen wurden
  5. Personen mit einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gem. Satz 2a der Gebühren- und Entgeltordnung.
  6. Personen mit gefestigtem Inlandsbezug. Das sind Personen, die seit mindestens 5 Jahre in Deutschland leben und rechtmäßig arbeiten oder von der mindestens ein Elternteil innerhalb der letzten 6 Jahre für mindestens 3 Jahre in Deutschland und lebte und rechtmäßig erwerbstätig war.
  7. Personen, die aufgrund weiterer Vereinbarungen, Rechtsvorschriften oder zwischenstaatlicher Abkommen Deutschen gleichgestellt oder von der Gebührenerhebung befreit sind.
  8. Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, mit der eine entsprechende Kooperationsvereinbarung besteht (Austauschstudierende, Studierende von Partnerhochschulen)

Die Befreiung kann nur bei Personen festgestellt werden, die an der Hochschule Kempten bei der Immatrikulation alle hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen zu den Servicegebühren

Weitere Informationen rund um die Servicegebühren, die Bezahlweise und die Befreiungsmöglichkeiten von den Servicegebühren, sowie weitere Infos finden Sie in Kürze auf diesen Seiten.