Die ersten Schritte

  1. Hochschule Kempten
  2. International
  3. Incoming
  4. Internationale Vollstudierende

Willkommen in Kempten!

Die folgende Schritte werden deinen Start in Kempten erleichtern. Bitte führe die folgenden Schritte in der angegebenen Reihenfolge durch.

Wir wünschen dir viel Erfolg für dein Studium und eine schöne Zeit in Kempten!

Anmeldung am Wohnort

Nach deiner Ankunft hast du zwei Wochen Zeit, um dich beim Einwohnermeldeamt deines Wohnortes anzumelden (in Kempten ist dafür die Ausländerbehörde zuständig). Du kannst dich erst anmelden, wenn du einen festen Wohnsitz hast. Eine Anmeldung unter der Adresse eines Hostels oder Hotels ist nicht möglich. Zur Anmeldung benötigst du ein gültiges Ausweisdokument und eine Bescheinigung des Vermieters über den Einzug („Wohnungsgeberbescheinigung“).

Nach der Anmeldung erhältst du eine Bestätigung deiner Anmeldung, die sogenannte Meldebestätigung. Bewahre dieses Dokument gut auf! Du benötigst es unter anderen zur Eröffnung eines Bankkontos und zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis.

Kontaktdaten der Ausländerbehörde in Kempten:
Rathausplatz 22, 87435 Kempten
E-Mail: auslaenderamt(at)kempten.de

https://www.kempten.de/auslander-und-asylrecht-2340.html

Bitte beachte: Wenn du während deines Aufenthaltes in Deutschland umziehst, musst du dich innerhalb von ein bis zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt (ggf. an deinem neuen Wohnort) ummelden!

 

Aufenthaltserlaubnis

Ob du eine Aufenthaltserlaubnis brauchst, hängt von deinem Herkunftsland ab.

EU- und EWR-Studierende  brauchen keine Aufenthaltserlaubnis.

Nicht-EU- oder EWR-Studierende  die einen Abschluss in Deutschland planen, reisen gewöhnlich mit einem Visum nach Deutschland ein, das für 3 oder 6 Monate gültig ist. Bevor dein Visum ausläuft, musst du unbedingt einen Aufenthaltstitel beantragen.

Mache dazu möglichst bald nach deiner Ankunft einen Termin bei der Ausländerbehörde, die für deinen Wohnort zuständig ist.

Wenn du in Kempten wohnst: Kontaktdaten der Ausländerbehörde in Kempten:
Rathausplatz 22, 87435 Kempten
E-Mail: auslaenderamt(at)kempten.de

https://www.kempten.de/auslander-und-asylrecht-2340.html

Wenn du außerhalb von Kempten wohnst: Bitte informiere dich im Internet, welches Amt für deinen Wohnort zuständig ist.

 

Krankenversicherung

In Deutschland besteht für jeden Einwohner eine Krankenversicherungspflicht. Alle Studierenden müssen bei der Immatrikulation einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen.

Bitte beachte die unterschiedlichen Anforderungen für EU- und Nicht-EU-Bürger:

Nicht-EU-Studierende unter 30 Jahre müssen eine obligatorische studentische Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Diese Versicherung kostet etwa 100 EUR pro Monat und deckt die meisten medizinischen und zahnärztlichen Kosten einschließlich Krankenhausbehandlung.

Ein Vorteil dieser Versicherung ist, dass die Behandlungskosten direkt zwischen Arzt und Krankenkasse abgewickelt werden. Für Rezepte bezahlst du in der Apotheke eine Gebühr zwischen 5 und 10 EUR.

Alle Studierenden unter 30 Jahre, die im Rahmen ihres Stipendienprogramms bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben (z.B. DAAD-Stipendien) müssen sich von einer der gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen.

Nicht-EU-Studierende über 30 Jahre  dürfen eine private Krankenversicherung abschließen.

Bitte beachte: Die studentische Krankenversicherung tritt erst mit der Immatrikulation in Kraft (frühestens ab 1. Oktober bzw. 15. März, wenn das Semester beginnt).

EU-Studierende: müssen eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) von ihrem Versicherungsanbieter in ihrem Heimatland mitbringen und diese auf der Bewerbungsplattform MeinCampus hochladen, um sich einzuschreiben.

Bitte beachte: EU-Bürger, die während ihres Studiums einen Minijob, eine Werkstudententätigkeit oder ein bezahltes Praktikum annehmen, müssen eine deutsche Pflichtkrankenversicherung abschließen.

Bitte überprüfe die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen und informiere dich über die verschiedenen Angebote und Leistungen. Nachdem du dich für eine Krankenkasse entschieden hast, kanst du dich online bewerben.

Eröffnung eines Bankkontos

Um Rechnungen zu bezahlen und am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift) teilnehmen zu können, benötigst du ein deutsches Bankkonto, ein sogenanntes Girokonto. Der Semesterbeitrag, die Miete des Studentenwohnheims sowie der Beitrag zur Krankenversicherung können nur im Lastschriftverfahren beglichen werden.

Für Studierende gibt es einige kostenfreie Girokonten.

Es gibt zahlreiche Banken und Sparkassen in Kempten. Daneben gibt es noch eine Reihe von Online-Banken, wo alles – von der Einrichtung des Kontos bis zu Geldgeschäften – über das Internet abgewickelt wird.

Bitte beachte: Beim Abheben von Bargeld bei einer anderen Bank als deiner können zusätzliche Gebühren anfallen. Bitte informiere dich bei der Eröffnung deines Bankkontos, welche Geldautomaten du nutzen kannst und wie oft du kostenlos Geld abheben darfst.

 

 

Zahlung des Semesterbeitrags

Der Semesterbeitrag in Höhe von 102 Euro wird per Lastschriftmandat entrichtet und muss vor Semesterbeginn bezahlt werden. Die Bezahlung funktioniert nur mit einem europäischen Bankkonto (SEPA-Lastschriftverfahren). 

Nutze bei MeinCampus den Quicklink Student Service, um den Semesterbeitrag zu bezahlen.

WICHTIGER HINWEIS: Der Semesterbeitrag wird in zwei Schritten entrichtet:

1. Einzelmandat erstellen (Eigene Bankverbindung eingeben)

2. Lastschriftmandat freigeben

Stelle sicher, dass du beide Schritte korrekt ausführst und überprüfe am Ende den Status (das Symbol sollte dann gelb sein).

Eine ausführliche Anleitung zum Bezahlen des Semesterbeitrags ist auf Mein Campus hinterlegt.

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist eine obligatorische Gebühr für den Empfang der staatlich geförderten Hörfunk- und Fernsehprogramme und wird von jedem Haushalt bezahlt.

Die Gebühr beträgt 18,36 Euro pro Monat pro Haushalt - unabhängig davon, wie viele Familienmitglieder oder Mitbewohner dort leben. Wenn du eine Wohnung teilst, zahlst du also nur einen Anteil davon. Du oder einer deiner Mitbewohner müssen sich beim sogenannten ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice anmelden. Die nicht zahlenden Mitbewohner teilen der Agentur dann mit, dass ihr Beitrag bereits unter der Gebührenkontonummer der angemeldeten Person eingezogen wird, brauchen sich aber nicht persönlich anmelden!

Weitere Informationen findest du unter: www.rundfunkbeitrag.de

Private Haftpflichtversicherung

Im Gegensatz zur Krankenversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung in Deutschland nicht obligatorisch. Wir empfehlen jedoch, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn man anderen aus Versehen einen Schaden zufügt, also das Eigentum oder die Gesundheit Fremder schädigt, z. B. bei einem Verkehrsunfall als Fahrradfahrer/in.

Der Preis dieser Versicherung liegt je nach Familienstand zwischen 30 und 80 Euro pro Jahr. Die Versicherung kann bei einer Bank, einer Versicherungsgesellschaft oder online abgeschlossen werden.