Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union, an dem auch die Hochschule Kempten teilnimmt. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.
Das Programm enthält drei Leitaktionen:
Die Hochschule Kempten fördert in besonderem Maße die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Personal in Europa. Ziel ist es, die künftigen Absolventinnen und Absolventen gut auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten und ihnen die Chance zu bieten, andere Länder und Kulturkreise kennen zu lernen.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
Erfahren Sie mehr zu Erasmus+ über die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit – DAAD oder unter Was ist Erasmus+? | Erasmus+ (europa.eu)
Das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen lernen, von deren Lehr- und Lernmethoden profitieren und die sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern - das sind Ziele eines Auslandsaufenthalts. Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen rund um die Vorbereitung und Organisation Ihrer Zeit im Ausland.
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studierendencharta“ geregelt, die jede Studentin bzw. jeder Student vor Beginn des Auslandsaufenthalts erhält.
Erasmus+ Universitätscharta:
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014-2020 teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.
Die aktuell gültige Erasmus-Charta und das aktuelle European Policy Statement finden Sie hier:
Erasmus+ Charta der Hochschule Kempten 2021-2027 (-NEU!-)
European Policy Statement der Hochschule Kempten 2021-2027 (-NEU!-)
Die entsprechenden Dokumente der zu Ende gehenden Programmgeneration 2014-2020 finden Sie hier:
Erasmus+ Charta der Hochschule Kempten 2014-2020
European Policy Statement der Hochschule Kempten
Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland:
Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandspraktikum:
Infos zu Organisation und Ablauf eines Auslandspraktikums: lesen Sie hier weiter
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Welche Vorteile bietet Ihnen das Programm Erasmus+ als Studierende?
Bei Fragen zur Beantragung berät Sie unser International Office.
Lesen Sie weiter: Studium im Ausland
Das Vereinigte Königreich scheidet mit dem Wechsel der Programmgeneration im Jahre 2021 aus dem Erasmus+ Programm der EU aus. Auslandssemester und -praktika können im Moment jedoch noch aus der "alten" Erasmus-Generation gefördert werden! Der letzte Call im alten Erasmus war der Call 2020. Dessen Laufzeit beträgt inklusive der genehmigten Verlängerung 34 Monate. Eine Förderung von Studien- und Praktikumsaufenthalten im UK ist bis März 2023 möglich, also für alle Aufenthalte an unseren britischen Partnerhochschulen sowie Unternehmen im UK, die spätestens am 31. März 2023 enden.
Damit Sie an Erasmus+ teilnehmen können, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Auswahlkriterien:
Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ muss fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die entsprechenden Unterlagen sind allen, am Auswahlprozess beteiligten Personen, zugänglich zu machen. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmern bekannt zu machen. Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte.
Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ ein Auslandssemester absolvieren, erhalten neben dem Erlass der Studiengebühren im Ausland einen monatlichen Mobilitätszuschuss. Es handelt sich dabei um ein Teilstipendium zur Deckung der auslandsbedingten Mehrkosten, nicht um ein Vollstipendium. Erfahren Sie mehr zum Thema „Stipendien“.
Die Höhe des monatlichen Mobilitätszuschusses richtet sich nach Ländergruppen und dem akademischen Jahr, in dem die Mobilität stattfindet. Es handelt sich um eine integrierte Förderung, für das Sie kein gesondertes Bewerbungsverfahren durchlaufen müssen, sondern Sie haben automatisch Anspruch auf den Erasmus+-Mobilitätszuschuss, wenn Sie einen Austauschplatz im Programm erhalten und Ihren Förderanspruch von 12 Monaten pro Studienabschnitt noch nicht ausgeschöpft haben.
Studierende mit besonderen Bedürfnissen (GdB ab 30) sowie Studierende mit Kind(ern) können zusätzlich zur oben beschriebenen "regulären" Förderung Sondermittel (Social Top-Up) erhalten, da die Inklusion und Chancengleichheit potenzieller Geförderter ein zentrales Anliegen im Erasmus+-Programm ist.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Die monatliche Förderrate wird national festgelegt (in Deutschland vom DAAD) und ist an deutschen Hochschulen einheitlich. Studienaufenthalte werden im Studienjahr 2020/21 für einheitlich maximal fünf Monate gefördert.
Förderhöhe im WiSe 2020/21 und SoSe 2021:
Gruppe 1 (DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE, UK)
Gruppe 2 (AT, BE, CY, DE, ES, FR, GR, IT, MT, NL, PT)
Gruppe 3 (CS, CZ,BG, EE, HR, HU, LT, LV, MK, PL, RO, SI, SK, TR)
Erasmus+ Studierende sind an der Partnerhochschule in jedem Fall studiengebührenfrei.
Mobilitäten, die in rein virtueller Form im Heimatland stattfinden - also ohne physischer Präsenz an der Partnerhochschule - werden nicht über Erasmus+ finanziell gefördert. Virtuelle Studierende erhalten jedoch den Erasmus+ Status (u.a. Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule) sowie die OLS-Sprachenförderung.
An der Hochschule Kempten werden Praktika in Europa maximal fünf Monate lang gefördert (die restliche Dauer des Auslandsaufenthaltes wird als "zero grant" bezeichnet). Die monatliche Förderrate wird national festgelegt (in Deutschland vom DAAD) und ist an deutschen Hochschulen einheitlich.
Förderhöhe für WiSe 2020/21 und SoSe 2021:
Ländergruppe 1 (DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE, UK)
Ländergruppe 2 (AT, BE, CY, DE, ES, FR, GR, IT, MT, NL, PT)
Ländergruppe 3 (CS, CZ,BG, EE, HR, HU, LT, LV, MK, PL, RO, SI, SK, TR)
Förderung ist nur bei physischer Anwesenheit im Zielland möglich. Rein virtuell stattfindende Mobilität kann nicht gefördert werden.
Für Theoriesemester im Ausland:
Für Praxissemester im Ausland
Spätestens 4 Wochen nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
1) Theoriesemester im Ausland (SMS)
a) Einen Bericht für die Europäische Union: Dieser muss online ausgefüllt werden, die Aufforderung dazu erhalten Sie vom Mobility Tool der EU per E-Mail am (geplanten) letzten Tag Ihres Auslandsaufenthaltes.
b) Einen Bericht für die Hochschule Kempten: Das Formular finden Sie in den Downloads
a) Bitte füllen Sie das Formular "letter of confirmation" bereits vor Ort aus und lassen es bestätigen (übernimmt i. d. R. das International Office der Partnerhochschule)
Hierfür erhalten Sie eine Einladung ebenfalls per E-Mail zwei Wochen vor dem Datum, welches Sie im OLS-System als Enddatum eingegeen haben.
Die Bestätigung wird Ihnen direkt von der Partnerhochschule oder vom International Office Kempten zugeschickt. Bitte reichen Sie das Original oder eine beglaubigte Fotokopie ein, diese kann dann auch für Ihren Antrag auf Notenanrechnung verwendet werden. Beachten Sie auch die Informationen unter Anrechnung von Prüfungsleistungen.
2) Praxissemester im Ausland (SMP)
Einen Bericht für die Europäische Union: Dieser muss online ausgefüllt werden, die Aufforderung dazu erhalten Sie vom Mobility Tool der EU per E-Mail am (geplanten) letzten Tag Ihres Auslandsaufenthaltes.
Eine schriftliche und vom Unternehmen unterzeichnete Bestätigung, aus der Beginn und Ende Ihres Erasmus-Praktikums hervorgeht. Dies kann eine frei formulierte Bestätigung des Unternehmens sein, ein Arbeitszeugnis oder Teil "After the mobility" des Learning Agreements for Traineeship.
Hierfür erhalten Sie eine Einladung ebenfalls per E-Mail zwei Wochen vor dem Datum, welches Sie im OLS-System als Enddatum eingegeen haben. Ausnahme: Praktika in Österreich und Lichtenstein, die in deutscher Sprache stattfinden (Muttersprachler).
Die Sprachenförderung online (OLS = Online Linguistic Support) ist Teil des Erasmus+ Programms, um Studierende und Praktikanten beim Erlernen und Verbessern von Fremdsprachenkenntnissen zu unterstützen. Die online Sprachenförderung gliedert sich in zwei Komponenten:
Erasmus+ Studierende und Praktikanten können die OLS-Sprachtests nutzen, um ihre Kenntnisse in der Lern- oder Arbeitssprache zu bewerten. Zudem erhalten Sie die Möglichkeit, interaktive Online Sprachkurse zu absolvieren, um Ihre Sprachkenntnisse in der Arbeits- oder Landessprache zu verbessern.
Die Online-Sprachunterstützung ist für alle 24 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar:
Bulgarisch (BG), Tschechisch (CS), Dänisch (DA), Deutsch (DE), Estnisch (ET), Griechisch (EL), Englisch (EN), Spanisch (ES), Französisch (FR), Irisch (GA), Kroatisch (HR), Italienisch (IT), Lettisch (LV), Litauisch (LT), Ungarisch (HU), Maltesisch (MT), Niederländisch (NL), Polnisch (PL), Portugiesisch (PT), Rumänisch (RO), Slowakisch (SK), Slowenisch (SL), Finnisch (FI), Schwedisch (SV).
Sprachtest und -kurs funktionieren vollständig elektronisch: den Zugang erhalten Sie per E-Mail (nach Platzierung und Auswahl des International Office).
Weitere Informationen zur Online Sprachunterstützung finden Sie auf der DAAD Website.
OLS-Sprachtest:
Mit Ausnahme von Muttersprachlern müssen Studierende zwei OLS Sprachtests ablegen: einmal vor Beginn der Mobilität und einmal zum Ende der Mobilität. Diese Sprachtests sind verpflichtend, mit ihnen soll die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten gemessen und dokumentiert werden. Sie ist aber kein Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung.
OLS-Sprachkurs:
Mit einem OLS-Sprachkurs können schon vor Beginn und während des Auslandsaufenthalts die Fremdsprachkenntnisse verbessert werden. Nach dem ersten Sprachtest werden alle, die ein Sprachniveau von A1 bis B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (CEFR) erreicht haben, automatisch zu einem Sprachkurs eingeladen. Wurde der Test mit einem höheren Sprachniveau abgelegt, kann der Sprachkurs optional in der Landessprache oder in der getesteten Hauptarbeitssprache genutzt werden.
Erasmus+ fördert insbesondere auch Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für Alleinerziehende während des Auslandsstudiums) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Die Inklusion und Chancengleichheit potentieller Geförderter ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Studierende und Hochschulpersonal mit Behinderung werden daher im Programm Erasmus+ unterstützt, sie haben die Möglichkeit, ab dem GdB 30 eine Zusatzförderung für durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten zu erhalten.
Bei der Vorbereitung des Erasmus+ Aufenthalts bitten wir daher um Bekanntgabe Ihrer Situation.
Sonderförderung von Studierenden mit Kind(ern) als Pauschale
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten.
Die Sonderförderung beträgt im Studienjahr 2020/21 200 € monatlich pauschal. Die reguläre Erasmus+ monatliche Förderrate für die Ländergruppe des jeweiligen Ziellandes wird um diesen Betrag erhöht.
Lesen Sie weitere Details auf den Seiten der Nationalen Erasmus+ Agentur NA-DAAD.
Erasmus+ fördert Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal mit dem Ziel, sich fachlich auszutauschen und neue Perspektiven zu eröffnen. Sie stärkt die Kompetenzen und bietet die Chance, international Netzwerke auf- und auszubauen.
Gefördert werden können Mobilitäten an eine Hochschule, die eine gültige Erasmus+ Charta für Hochschulen (ECHE) besitzt oder an eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist. Die Auslandsaufenthalte dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten).
Es kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefordert werden, z. B.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zur Fort- und Weiterbildung setzt sich aus Fahrtkosten und Tagegeld zusammen. Die tägliche Förderrate wird national festgelegt (in Deutschland vom DAAD) und ist an deutschen Hochschulen einheitlich. Die Hochschulen entscheiden selbst, ob pauschale Stückkosten oder die tatsächlich entstanden Kosten abgerechnet werden. An der Hochschule Kempten erfolgt die Abrechnung nach pauschalen Stückkosten.
Förderhöhe Aufenthaltskosten 2019 :
(bis zum 14. Tag der Mobilität = 100 % Zuschuss, ab dem 15. bis zum 60. Tag der Mobilität = 70 % des Zuschusses)
Gruppe 1 (DK, FI, IE, IS, LI, LU, NO, SE, UK)
Förderrate pro Tag = 180 €
Gruppe 2 (AT, BE, CY, DE, ES, FR, GR, HR, IT, MT, NL, PT, SI)
Förderrate pro Tag = 160 €
Gruppe 3 (CY, CZ, BG, EE, HU, LT, LV, MK, PL, RO, SK, TR)
Förderrate pro Tag = 140 €
Förderhöhe Fahrtkosten 2019 :
Diese werden in Abhängigkeit von den realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität ermittelt und werden europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
10 km – 99 km = 20 EUR
100 km – 499 km = 180 EUR
500 km – 1.999 km = 275 EUR
2.000 km – 2.999 km = 360 EUR
3.000 km – 3.999 km = 530 EUR
4.000 km – 7.999 km = 820 EUR
8.000 km und mehr = 1.500 EUR
Für eine Personalmobilität eignen sich z. B.
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden. Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken setzt sich aus Fahrtkosten und Aufenthaltskosten zusammen. Für Personalmobilitäten gelten im Bereich "Fort- und Weiterbildung" sowie "Lehraufenthalte" dieselben Beträge.
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 32 Programmländern von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen:
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus(at)daad.de
Folgende 33 europäische Länder zählen zu den Erasmus+ Programmländern: