Zielvereinbarungen 2023-2027 im Rahmen des Hochschulvertrages

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Hochschulvertrag 2023-2027

Für den Zeitraum von 2023 bis Dezember 2027 haben 33 staatliche bayerische Universtitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technische Hochschulen im Rahmen eines Hochschulvertrages individuelle Ziele mit dem Staatministerium für Wissenschaft und Kunst festgelegt.

Der Hochschulvertrag der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten ist zentral unter folgenden Link einsehbar: https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/hochschule-und-forschung/wissenschaftspolitik/rahmenvereinbarung.html

Im Folgenden möchten wir gerne transparent die Vereinbarungen darstellen und Sie über den Fortschritt kontinuierlich informieren.

 

 

Studium, Lehre und Weiterbildung

ZielIndikator / Maßnahme Nachweis
Attraktivität und Qualität von Studium und LehreGewichtete Kenngröße (durch Addition von):
  • Studienanfängerinnen und -anfänger (20%)
  • Anzahl der Studierenden in der RSZ+2 (60%)
  • Absolventinnen und Absolventen (20%)
Maßgeblich ist jeweils der Wert der Kenngröße im Zweijahresmittel.
Status quo (=Durchschnitt der Kenngröße 2017 bis 2021) darf nicht unterschritten werden (unter Berücksichtigung von Sondereffekten)
Ausbau innovativer LehrformateEntwicklung bzw. Weiterentwicklung eines Leitbildes Lehre/LehrstrategieBerichterstattung zum Einsatz innovativer Lehrformate
Obligatorische Berichtspunkte:
  • Ausführungen zum Leitbild
  • Ausführungen zur Lehrstrategie: Methodenvielfalt in der Lehre: Einsatz von analogen, hybriden und digitalen Formaten
Ausbau von weiterbildenden und weiterqualifizierenden Angeboten im Sinne eines Lifelong-Learning
  • Anzahl der Weiterqualifizierenden Bachelor- und weiterbildenden Masterstudiengänge
  • Anzahl Studierender in weiterqualifizierenden Bachelor- und weiterbildenden Masterstudiengängen
  • Anzahl Kurse und Anzahl Teilnehmende in weiterbildenden und weiterqualifizierenden Angeboten unterhalb der Studiengangsebene (Sonstige Studien gem. Art. 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayHIG)
Berichterstattung über hochschulindividuelle Leistungsbereiche
Obligate Berichtspunkte:
  • Ausführungen zu den Indikatoren
  • Organisation der Weiterbildung & Strategien für Lifelong-Learning
Studierendengewinnung und Betreuung Generation Z
  • Eine digitale Netzwerkplattform wird entwickelt, um Studierende, Unternehmen und andere Institutionen zu vernetzen und gegenseitige Unterstützung zu ermöglichen.
  • Gezielte Marketing- und Kommunikationsstrategien werden entwickelt, um das Studienangebot und die Unterstützungsangebote bekannter zu machen und potenzielle Studierende anzusprechen.
  • Betreuung und Beratung der Studierenden wird verbessert, beispielsweise durch Tutoren, Mentoring-Programme und Feedback-Mechanismen. Alumni-Programme und Netzwerke werden entwickelt, um die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Absolventinnen und Absolventen und der Hochschule zu stärken.
  • Neue Lehr-Lernformate für einen didaktisch zukunftsfähigen Auftritt und flexible Möglichkeiten für Studierende werden etabliert.
  • Digitale Netzwerkplattform ist aufgebaut.
  • Kommunikationsstrategie ist erstellt und umgesetzt.
  • Ein Alumni-Programm existiert und es finden entsprechende Netzwerkveranstaltungen statt.
  • Kontinuierliche zeitgemäße Information und Beratung von Studieninteressierten und Studierenden.
  • Mindestens fünf neue Lehr-Lernformate sind eingeführt.
Exczellente Lehre
  • Entwicklung und Kommunikation eines Leitbildes für die Lehre in enger Abstimmung mit Lehrenden.
  • Strategie zur Digitalisierung in Studium und Lehre.
  • Eine Identifikation von Leuchtturm-Ansätzen in der Lehre wird durchgeführt.
  • Etablierung einer Learning Community an der HS Kempten zum Thema „herausragende Lehre und innovative Lehr-Lernkonzepte“.
  • Entwicklung eines Portfolios an Qualifikationsmaßnahmen. Gemessen wird zudem die Teilnahmequote pro Maßnahme.
  • Ein Konzept zu Mentoring und Coaching sowie zur Qualifikation wird entwickelt und umgesetzt.
  • Leitbild für die Lehre und Strategie zur Digitalisierung in Studium und Lehre mit konkreten Initiativen und Meilensteinen ist umgesetzt, Erhöhung der Anzahl der Lehrveranstaltungen mit innoviativen Lehr-Lernformaten um 5 pro Fakultät.
  • Leitfäden und Best-Practice-Beispiele für digitale Lehre sind erstellt.
  • Vergabe eines Lehrpreises für herausragende Lehre.
  • Konzept zu Mentoring und Coaching sowie zur Qualifikation ist umgesetzt
Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie
  • Gestaltung eines Kulturwandels, orientiert an der Charta der Vielfalt: Angebote, Veranstaltungen und deren Auswertung.
  • Sensibilisierung der Belegschaft für Antidiskriminierung nach dem AGG: Informationsangebote und strukturelle Verankerung.
  • Unterstützung von Personen aus bildungsfernen Haushalten: Angebote und Auswertung ihrer Nutzung.
  • Förderung von Diversitysensibilität in der Lehre: Informationsangebote und strukturelle Verankerung.
  • Durchführung der Diversity Tage.
  • Durchführung Audit familiengerechte Hochschule.
  • Durchführung und Ergebnisauswertung der in den oben dargestellten Maßnahmen genannten Umfragen.
  • Verabschiedung einer Antidiskriminierungsrichtlinie.
  • Angebotsauswertungen und Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Förderung von Diversitysensibilität in der Lehre.

 

Forschung

ZielIndikator / Maßnahme Nachweis
Ausbau des ForschungserfolgsGewichtete Kenngröße (durch Addition von):
  • Studienanfängerinnen und -anfänger (20%)
  • Anzahl der Studierenden in der RSZ+2 (60%)
  • Absolventinnen und Absolventen (20%)
Maßgeblich ist jeweils der Wert der Kenngröße im Zweijahresmittel.
Status quo (=Durchschnitt der Kenngröße 2017 bis 2021) darf nicht unterschritten werden (unter Berücksichtigung von Sondereffekten)
Weitere Stärkung der For-schungsreputation
  • Hochwertige Veröffentlichungen unter Berücksichtigung der Fächerstruktur.
  • Bewerbungen auf reputative Forschungs- oder Kunstpreise bzw. eingeworbene Forschungs- oder Kunstpreise

Berichterstattung über hochschulindividuelle Leistungsbereiche

Obligate Berichtspunkte:

  • Ausführungen zu den Indikatoren (wo möglich nach Fachbereichen)
  • Entwicklung Open Access-Publikationen
Ausbau der Foschungsstärke
  • Potenzialbewertung der existierenden Forschungsfelder sowie Gesamtbetrachtung aller interessierten Professorinnen und Professoren in Bezug auf die Verleihungsvoraussetzungen für ein Promotionsrecht.
  • Identifikation eines forschungsstarken Bereichs und Ausarbeitung eines Antrags für ein Promotionszentrum.
  • Aufbau der für ein Promotionszentrum notwendigen Strukturen (Gremien, Qualifizierungsprogramm, Promotionsordnung).
  • Austausch mit anderen Hochschulen, die in ähnlichen Gebieten forschen wie die HKE.
  • Digitalisierung der Prozesse zur Erfassung und Auswertung forschungs- und promotionsrelevanter Informationen inklusive Integration in BayFIS.
  • Förderung der Professorinnen und wissenschaftlich tätigen Mitarbeiterinnen.
  • Ein Promotionszentrum ist etabliert.
  • Strukturen, insbesondere Qualifikationsprogramme für Promovierende sind vorhanden.
  • Prozesse sind digitalisiert und in BayFIS integriert.
  • Qualifizierungsprogramme der LaKoF Bayern sowie ergänzende Angebote werden umgesetzt.

 

Wirkung, Gesellschaft und Transfer

ZielIndikator / Maßnahme Nachweis
Ausbau der GründungsaktivitätenAnzahl der Unternehmensgründungen mit hinreichendem Hochschulbezug von Studierenden, Hochschulpersonal sowie Ab-solventinnen und Absolventen, insbesondere der wissens- und forschungsbasierten Ausgründungen. (Innovative Unterneh-mensgründungen von Absolventinnen und Absolventen können berücksichtigt werden, wenn der letzte Hochschulabschluss in der Regel nicht länger als ein Jahr seit der Unternehmensgründung zurückliegt.)

Status quo (=Durchschnitt der Kennzahlen 2017 bis 2021) darf nicht unterschritten werden (unter Berücksichtigung der Ausgangslage und von Sondereffekten; eingebettet in die Hochschulstrategie zur Gründungsförderung)

Ausgangspunkt HKE:
2017 - 2021: insgesamt 3

Ausbau der WissenschaftskommunikationStrategisches Konzept zur WissenschaftskommunikationBerichterstattung über hochschulindividuelle Leis-tungsbereiche
Obligate Berichtspunkte:
  • Umsetzung des Konzepts, u. a. Qualifizie-rungsmaßnahmen für Lehrende und Studierende in der Wissenschaftskommunikation
  • Impact der Wissenschaftskommunikationsformate sowie Zahl der in diesen Formaten engagierten Mitglieder der HS
ganzheitliche Transferstrategie
  • Erarbeitung und Umsetzung eines umfassenden Konzepts zum Transfer unter Berücksichtigung der Zielgruppen in Wissenschaft, Wirtschaft (Unternehmen und Einrichtungen) sowie Gesellschaft.
  • Bei der Umsetzung von Transferaktivitäten soll ein Schwerpunkt auf den Ausbau des StartUp Centers gelegt werden. Als essentielle Voraussetzung soll zunächst eine Gründungsinfrastruktur (wie Präsenz am Campus, Coworking-Spaces) aufgebaut werden. Unterstützungs- und Sensibilisierungsangebote zur Unterneh-mensgründung sollen erweitert werden.

 

  • Eine ganzheitliche Transferstrategie (unter Berücksichtigung von Forschung und Ausgründungen) ist entwickelt, visualisiert und kommuniziert.
  • Die Transferstrategie mit relevanten, passgenauen Formaten, inkl. deren Weiterentwicklung durch Feedbackloops ist umgesetzt.
  • Innovative Transferformate zur Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sind etabliert.
  • Regelmäßige Evaluierung und bedarfsorientierte Anpassung des Anreizsystems für Forschende der HKE (Richtlinie für Forschung und Transfer) und dadurch Steigerung des Engagements.
  • Hochschulweiter Leitfaden für Ausgründungen von Beschäftigten sowie für die Zusammenarbeit von Hochschule, Unternehmen und Startups ist erarbeitet.
  • Gründungszentrum mit Coworking Spaces ist aufgebaut.
  • E-learning Kurse zum Thema Sustainable Entrepreneurship sind vorhanden.

 

Hochschulpersonal, Nachwuchs- und Begabtenförderung

ZielIndikator / Maßnahme Nachweis
Attraktivität als Arbeitgeber

Anteil der sachgrundlos befristeten Beschäftigungsverhältnisse beim wissenschafts- und kunststützenden Personal

  • Laufzeit und Beschäftigungsumfang bei der Erstbefristung von Arbeitsverträgen bei Beschäftigungsverhältnissen nach dem WissZeitVG
  • Verhältnis Qualifikationsbefristungen (§ 2 II WissZeitVG) zu Drittmittelbefristungen (§ 2 III WissZeitVG)

 

Berichterstattung (jährlich) über hochschulindividuelle Leistungsbereiche
Obligate Berichtspunkte:

  • Ausführungen zu den Indikatoren und deren zahlenmäßiger Entwicklung

 

Geichstellung, Chancengerechtigkeit und Inklusion

ZielIndikator / Maßnahme Nachweis
Geschlechtergerechtigkeit

Frauenanteil nach dem Kaskadenmodell auf allen Ebenen/nach Fächern:

  • Ermittlung der Zielzahl für Professorinnen der jeweiligen Fächergruppe (keine Anrechnung W1)
  • Rechnerische Ableitung bzw. im Fall des Art. 23 Abs. 3 BayHIG (HaW) Festlegung der Gesamtzielzahl der Professorinnen der Hochschule (W2 und W3)

 

Status quo (Stichtag 01.12.2021) darf nicht unterschritten werden.

  • Der Aufwuchs bei der Gesamtzahl der Professorinnen der Hochschule entspricht idealerweise der errechneten bzw. festgelegten (HaW) Gesamtzielzahl (W2 und W3).
  • Der Aufwuchs in den einzelnen Qualifikationsebenen entspricht idealerweise der Zielzahl nach dem Kaskadenmodell.
  • Sollte sich das Erreichen der Zielzahlen für Professorinnen in den Fächergruppen im Rahmen der Zwischenstandserhebung aus Gründen, die von der Hochschule nicht zu vertreten, aber schlüssig dargelegt sind, bis zur Endevaluierung als nicht erreichbar erweisen, ist ggf. eine Anpassung der hochschulweiten Gesamtzielzahl vorzunehmen.
  • Sollte der Frauenanteil in zwei aufeinanderfolgenden Ebenen der Kaskade bereits identisch, aber unter 50% sein, ist ein individuelles Aufwuchsziel zu vereinbaren.

Sollte der Frauenanteil in einer Ebene der Kaskade bereits bei 50% oder darüber liegen, ist für diese Ebene keine Zielzahl festzulegen. Für die nächsthöhere Ebene ist die Zielzahl auf maximal 50% festzulegen.

Nachweis:

  • Zwischenstandserhebung der Gesamtzielzahl der Professorinnen anhand der amtli-chen Daten zum Stichtag 01.12.24
  • Endevaluierung der Gesamtzielzahl der Professorinnen anhand der amtlichen Daten zum Stichtag 01.12.2026
Verbesserung der TeilhabeSchwerbehindertenquote nach dem Anzeigeverfahren nach § 163 SGB IXDie Quote im letzten Erhebungsjahr der Laufzeit muss über der Ressortquote (= Durchschnitt aller Dienststellen im Geschäftsbereich des StMWK nach dem Anzeigeverfahren gemäß § 163 SGB IX) des Vorjahres des Beginns der Laufzeit liegen. (Quote 2022 = 4,08)

 

Internationalisierung

ZielIndikator / Maßnahme Nachweis
Stärkung des internationalen AustauschsInternationalisierungsstrategieBerichterstattung über hochschulindividuelle Leistungsbereiche
Obligate Berichtspunkte:
  • Darstellung der Internationalisierungsstrategie unter Einbezug der „Internationalisation at Home“ und insbesondere der Strategie zur Integration von internationalen Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
  • Anteil der aus dem Ausland kommenden bzw. zurückkehrenden Lehrpersonals
  • Zahl der internationalen Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler
  • Anteil der bildungsausländischen Studierenden
  • Studierende: Anzahl der Outgoings und Incomings im Rahmen internationaler Hochschulkooperationen
  • Anzahl der internationalen Studiengänge
Weitergehende InternationalisierungszieleAus der Leitlinie für Internationalisierung ergeben sich folgende Maßnahmen:
  • Mehr internationalen Studierende gewinnen.
  • Internationalisierung der Lehre transparent darstellen und ausbauen.
  • Hochschulkooperationen kriteriengeleitet evaluieren und bedarfsgerecht ausbauen.
  • International engagierte Hochschulangehörige gewinnen und fördern.
  • In jedem Bachelorstudiengang gibt es ein stabiles Angebot an 30 ECTS Credits englischsprachiger Lehre bzw. ein für Austauschstudierende passendes alternatives Angebot.
  • Es liegt das Konzept eines fakultätsübergreifenden, vollständig auf Englisch gelehrten Bachelorstudiengangs vor, die Machbarkeit der Implementierung eines solchen Studiengangs ist geprüft.
  • Ein Kriterienkatalog einschließlich Kategorisierungsraster für internationale Hochschulkooperationen ist erarbeitet und die Kooperationen dementsprechend evaluiert. Für jede Hochschulkooperation gibt es eine akademische Ansprechperson.
  • In Koordination mit den Regelungen des Hochschulinnovationsgesetzes gibt es Anreize für Lehrende, deutschsprachige Vorlesungen auf die englische Sprache umzustellen.
  • Es ist ein Anreizsystem für internationales Engagement erarbeitet und implementiert. Indikatoren und Messkriterien, die die Wirkung des Anreizsystems messen, sind festgelegt.

 

Kooperationen und Verbünde

ZielIndikator / Maßnahme Nachweis
Stärkung der Kooperationen untereinander und mit anderen Forschungs-, Kunst- und Bil-dungseinrichtungenStrategische Kooperationen – aufgegliedert nach Typ (Hochschule, außeruniv. Forschung, z.B. gemeinsame Studiengänge oder Forschungskonsortien) und Sphäre (regional, national, international)

Berichterstattung über hochschulindividuelle Leistungsbereiche

Obligate Berichtspunkte:

  • Ausführungen zu den Indikatoren
  • Management strategischer Partnerschaften

 

digitale Transformation, Digitalisierung in Wissenschaft, Lehre und Verwaltung

ZielIndikator / Maßnahme Nachweis
Digitalisierung als ein Leitprinzip in Lehre, Forschung und VerwaltungUmsetzung der 2021 von den Hochschulverbünden beschlossenen IT-Strategie

Berichterstattung über hochschulindividuelle Leistungsbereiche

Obligate Berichtspunkte:

  • Ausführungen zur Maßnahme
  • Einführung und Nutzung von hochschulübergreifenden IT-Services (HITS)
  • Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote zum Forschungsdatenmanagement (FDM)
  • Erfüllung nationaler und europäischer Rechtsnormen (insbesondere OZG,SDG) einschl. zugehöriger Daten-standards
Stärkung der IT-SicherheitEtablierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)

Berichterstattung über hochschulindividuelle Leistungsbereiche

Obligate Berichtspunkte:
- Umsetzung des Hochschul-Informationssicherheitsprogramms (HISP)
- Personelle Ressourcen für IT-Sicherheit gemäß CIO-Berechnung

Digitalisierungsziele
  • Analyse und Bewertung von Softwarelösungen, die ein kooperatives Arbeiten innerhalb der Hochschule und mit Partnerinstitutionen ermöglichen (unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Hochschulen, Universitäten, For-schungseinrichtungen)
  • Einführung alternativer Softwarelösungen

IT-Infrastruktur und Softwaretools unter Berücksichtigung notweniger Sicherheitsvorgaben und Schulung der Anwender sind bereitgestellt für

  • projektbezogene Zusammenarbeit im Bereich Forschung (öffentliche und private Drittmittelprojekte) sowie bei Ausgründungen
  • Umsetzung der Transferstrategie
  • Umsetzung weiterer Promotionsmöglichkeiten (inkl. Promotionszentrum an der HKE) und damit einhergehende Zusammenarbeit von verschiedenen Hochschulen
  • Umsetzung der Internationalisierungsstrategie und einhergehender Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Hochschulen, Universitäten und Partnerinstitutionen

 

Nachhaltigkeit, Klimaschutz

ZielIndikator / Maßnahme Nachweis
Nachhaltigkeit in allen LeistungsdimensionenErstellung einer gesamtinstitutionellen Nachhaltigkeitsstrategie (Governance; Lehre; Forschung; Betrieb; Transfer und Studierendeninitiativen) bis spätestens 2024Bericht über die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie erstmals 2025
KlimaneutralitätErstellung einer THG-Bilanz einschl. Reduktionspfad spätestens bis 2025Umsetzung der Maßnahme; Jährliche Fortschreibungen der THG-Bilanz; Die quantitative Festlegung zu den Reduktionen bei den THG-Emissionen (Reduktionspfad) erfolgt individuell über die Hochschulverträge.

 

Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Verwaltung

ZielIndikator / Maßnahme Nachweis
Regelmäßige Überprüfung der strategischen SchwerpunktsetzungenDurchführung eines Systemchecks unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
- Wissenschaftliche Schwerpunktsetzung
- Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems für alle Bereiche der Hochschule einschließlich Verwaltung
- Verwendung freigemachter Ressourcen zur Steuerung/Matching
Nachweis einer Selbstevaluation bis 2027
Transparenter Ressourceneinsatz und ordnungsgemäße BewirtschaftungEtablierung einer InnenrevisionUmsetzung der Maßnahme